Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Der Veranstalter bietet die Teilnahme an The Long Road Adventure (LRA) an, für die ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten:

§1 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

Bei der als „LRA Rallye“ titulierten Veranstaltung handelt es sich nicht um eine Motorsportveranstaltung. Das Ziel der Veranstaltung ist ausdrücklich nicht, als erster an einem bestimmten Ziel zu sein. Teilnehmer und Teilnehmerinnen benötigen zur Teilnahme keinerlei Rennlizenz oder sonstige Zulassung. Die Leistung des Veranstalters beinhaltet die Gesamtorganisation und alle Kommunikation mit den Teilnehmern, die Routenzusammenstellung, die Zurverfügungstellung einer Hotelrecherche und damit etwa verbundene Empfehlungen, Fahrzeugaufkleber mit Logos, Startnummern und Anderes für jedes teilnehmende Fahrzeug, Rallybooklets und Roadbooks, Teilnehmer- T-Shirts sowie tägliche Vorgaben für die Teilnehmer. Zugelassen wird, wer sich mit einem fahrtüchtigen und verkehrstauglichen Fahrzeug und gültigem Führerschein akkreditiert. Alle erforderlichen Untersuchungen, Zulassungen etc. für das Fahrzeug und den Fahrer müssen vorhanden sein. Jedes Team umfasst mindestens zwei Personen. Mehr Personen pro Team sind entsprechend der Zulassung des Fahrzeugs möglich. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der vollständigen Anmeldung und nach Bezahlung der Startgebühr. Die Preise sind der Ausschreibung zu entnehmen. Sie gelten für Privatpersonen ohne werblichen oder sonst kommerziellen Hintergrund. Mit kommerziellen Teams, die teilnehmen wollen, können Preise auf Anfrage verabredet werden. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die beschriebenen Leistungen. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers werden die Startgebühren nicht erstattet, weil unmittelbar mit und nach der Anmeldung der Veranstalter die kostenpflichtigen Leistungen erbringt, die Kosten bei ihm anfallen, was der Teilnehmer mit seiner Anmeldung ausdrücklich zugesteht.

§2 Notwenige Voraussetzungen der Teilnahme, Akkreditierung

Der Zeitpunkt der Akkreditierung wird rechtzeitig bekanntgegeben. Nur akkreditierte Teams sind zur Teilnahme an der LRA-Rallye berechtigt. Zur Akkreditierung müssen folgende Unterlagen dem Veranstalter vorgelegt werden: -die gültige Zulassung des Fahrzeugs -der gültige Führerschein für jeden Fahrer -der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, für Deutschland und für alle Länder, die auf der Rallye durchfahren werden Es ist Sache der Teilnehmer, sich notwendige Dokumente für die Einreise in die zu durchfahrenden Länder zu beschaffen. Im Übrigen gilt, dass Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren zugelassen sind. Der Besitz eines gültigen Führerscheins, der in Deutschland und für alle zu durchfahrenden Länder gilt, ist erforderlich, ebenso die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs für diesen Bereich. Erforderlich ist auch das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für diesen Bereich. Fahrzeuge mit Sonderkennzeichen etc. sind nicht zur Teilnahme zugelassen. Die Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Technische Mängel und wesentliche Veränderungen des Fahrzeugs können zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Übrigen übernimmt der Veranstalter insoweit keine Haftung und Gewähr.

§3 Sponsoring

Teamspezifisches Sponsoring ist den Teilnehmern ausdrücklich gestattet. Dies gilt für Aufkleber und Produktwerbung, auch für sonstige Medienaktivitäten. Bezüglich des Sponsorings für das gesamte Startfeld ist ausschließlich der Veranstalter zuständig.

§4 Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für jedwede Personen-, Sach- und Vermögenschäden der Teilnehmer, Begleitpersonen, Fahrzeughalter sowie Dritten. Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich und alleine auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie haften persönlich bei Übertretung gesetzlicher Bestimmungen in allen Ländern, die durchfahren werden. Die Teilnehmer verzichten mit der Anmeldung auf Ansprüche aller Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, und zwar sowohl gegenüber dem Veranstalter, als auch gegenüber mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Personen, auch gegenüber Sponsoren und deren Mitarbeitern, Behörden, Servicediensten und allen Anderen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, auch gegenüber Dritten, etwa Straßenbaulastträgern und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Verzicht auf Ersatzansprüche gilt für jede denkbare Anspruchsgrundlage, sei sie vertraglich, außervertraglich oder aus unerlaubter Handlung. Dem Teilnehmer obliegt es allein, etwaige Versicherungen abzuschließen, um seine Risiken abzudecken, die bestehen.

§5 Bild- und Urheberrechte

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Bild-, Foto- und Filmaufnahmen gefertigt werden können, auf dem er, sein Team und sein Fahrzeug zu sehen sind. Dieses Bild-, Foto- und Filmmaterial steht ausschließlich dem Veranstalter zur Verfügung, der solches vor, während und nach der Veranstaltung nutzen darf. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Zusammenhang auf die Geltendmachung von eigenen Rechten, auch Persönlichkeits- und Urheberrechten.

§6 Sonstiges

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Michelstadt (Deutschland). Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist Michelstadt. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Im Übrigen berührt die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechtswirksamkeit des Vertrages und der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem vertraglich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

VERANSTALTER

The Long Road Adventure
Ivica Ninic
Relystraße 45
64720 Michelstadt
Deutschland

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